Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.12.2023)

1. Grundsätzliches

b+p Beratung und Personal bietet im Sinne dieser AGB folgende Recruitingleistungen:

  • Direct Search nach vorher erteiltem Suchmandat
  • Vermittlung qualifizierter Kandidaten ohne vorherige Exklusivbeauftragung

b+p Beratung und Personal arbeitet bei allen Suchmandaten auf der Grundlage definierter Prozesse und Qualitätsstandards. Diese stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Die konkrete Vorgehensweise wird je nach Projekt und Anforderung individuell mit dem Kunden abgestimmt und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung entsprechend schriftlich festgehalten. Basis jedes Projektes ist das individuelle b+p-Anforderungsprofil, das jeweils zum Projektstart gemeinsam mit dem jeweiligen Kunden abgestimmt wird. Darin werden die fachlichen und persönlichen Anforderungen an den künftigen Stelleninhaber beschrieben. Ändert sich während des Projektverlaufs etwas an diesen Anforderungen, wird dies erneut abgestimmt und die Änderung im b+p-Anforderungsprofil dokumentiert.

Für alle mit b+p Beratung und Personal abgeschlossene Personalberatungsaufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich als verbindliche Ergänzung zu dem jeweiligen Vertrag für jedes Projekt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch b+p Beratung und Personal.

b+p Beratung und Personal wird zu keiner Zeit kundenbezogene Daten und Informationen weitergeben, es sei denn, es dient der Erfüllung des Auftrages und wurde mit dem Kunden abgestimmt. Die dem Kunden von b+p Beratung und Personal überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z. B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.

2. Mitwirkungspflichten

Der Kunde benennt zu Beginn der Zusammenarbeit einen oder mehrere Mitarbeiter, der/die befugt ist/sind, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde gegenüber b+p Beratung und Personal keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu b+p Beratung und Personal jeder Mitarbeiter des Kunden zur Vertretung des Kunden als bevollmächtigt.

3. Informationspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, b+p Beratung und Personal unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zu übermitteln. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.

4. Honorar und sonstige Leistungen

Das Honorar und die Fälligkeit der Teilbeträge werden individuell für jedes Suchmandat vereinbart. Die Höhe des Honorars richtet sich grundsätzlich nach dem Bruttojahreseinkommen des zukünftigen Mitarbeiters und nach dem Schwierigkeitsgrad des Suchmandates. Im Bereich der Personalvermittlung wird mit dem Kunden ein Honorar abgestimmt, dass konkret im Kandidatenprofil genannt wird.

Das Bruttojahresgehalt beinhaltet sämtliche geplanten Zahlungen (z. B. monatliche Bezüge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni, Tantieme, Prämien) auf Basis des ersten Beschäftigungsjahres.

Wird ein Firmenwagen gestellt, so berechnen wir pauschal 5.000 € (in Anlehnung an 1 % des Bruttolistenpreises) auf das mit dem Kandidaten vereinbarte Bruttojahresgehalts als geldwerten Vorteil.

Bei Einstellung eines Kandidaten im Rahmen eines Teilzeitmodells, wird für die Honorarberechnung immer das fiktive Vollzeitgehalt herangezogen.

Wurde zwischen dem Kunden und b+p Beratung und Personal keine konkrete Honorarvereinbarung gemäß Ziffer 4 vereinbart, so berechnet b+p Beratung und Personal je Einstellung einen Honorarsatz von 30 % des oben definierten Bruttojahresgehaltes für den jeweiligen Kandidaten.

Sollten aus einem Suchauftrag weitere Kandidaten – entweder für die zu besetzende Position oder auch für andere Positionen eingestellt werden – so werden für jede weitere Einstellung 25 % des vereinbarten Bruttojahresgehaltes für die jeweilige Position berechnet.

Sonstige Kosten, wie Reise- und Kommunikationskosten, werden individuell über eine Kostenpauschale, je nach zu erwartendem Aufwand, zu Projektbeginn berechnet. Reisekosten, die Kandidaten uns berechnen, werden an den Kunden weiterbelastet.

Das Mindesthonorar für die Einstellung eines Kandidaten liegt unabhängig vom Jahresgehalt bei mindestens 15.000,00 €.

Wird ein durch b+p Beratung und Personal eingereichter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Auftrages beim Kunden oder einem verbundenen Unternehmen eingestellt, hat b+p Beratung und Personal Anspruch auf das entgangene Honorar.

5. Selbstverpflichtung

b+p Beratung und Personal verpflichtet sich bei Direct Search Kunden, den Such- und Auswahlprozess so lange zu betreiben bis ein geeigneter Kandidat verpflichtet wird bzw. Einigkeit darüber besteht, dass alle Möglichkeiten der Suchbemühungen erschöpft sind und das Projekt abgeschlossen werden kann.

6. Zahlungsbedingungen

Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort, ohne Abzüge zahlbar. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Rechnungsbeträgen hinzuzurechnen.

7. Haftung

b+p Beratung und Personal wird alle Anstrengungen unternehmen, die übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Kunden zu erledigen. Sollte dem Kunden trotzdem durch die Arbeit von b+p Beratung und Personal ein Schaden entstehen, so gilt für b+p Beratung und Personal, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Folgende:

b+p Beratung und Personal haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bis zu dem Betrag des für diesen Auftrag vom Kunden an b+p Beratung und Personal gezahlten Honorars, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung solcher Pflichten.

Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet b+p Beratung und Personal nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für grob fahrlässige Pflichtverletzung haftet b+p Beratung und Personal nur bis zur Höhe des Schadens, der für b+p Beratung und Personal zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller b+p Beratung und Personal bekannten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände, voraussehbar war.

8. Schlussbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Saarbrücken. Daneben ist b+p Beratung und Personal auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.